Marokko, im Hinblick auf seine Fortschritte in der Demokratie, sei in der Lage, die verfassungsrechtliche Anerkennung der fortgeschrittenen Regionalisierung zu initiieren
SM König Mohammed VI, möge Gott ihn beistehen, versicherte am Mittwoch in einer Rede an die Nation, dass die Regionalisierung in der Verfassung besiegelt werden muss, einschließlich im Rahmen der Einheit des Staates, der Nation und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Ausgewogenheit und der nationalen Solidarität unter und zwischen den Regionen.