Dieser Entwurf, der in Form eines Briefwechsels zwischen dem Königreich Marokko und der Europäischen Union vom 3. Oktober 2025 über die Ausfuhr der marokkanischen Agrarprodukte auf den europäischen Markt zustande komme, betreffe die Umsetzung der Verpflichtungen des Königreiches Marokko, welche diesem Abkommen entspringen.
Mittels dieser Abstimmung billige das Europäische Parlament den vonseiten der Europäischen Kommission unterbreiteten delegierten Rechtsakt, der insbesondere die Bezugnahme auf die Regionen der marokkanischen Sahara dem Abkommen entsprechend operationalisiere.
Die Erinnerung werde daran wachgerufen, dass das Königreich Marokko und die Europäische Union am 3. Oktober 2025 in Brüssel einen Briefwechsel unterzeichneten, der das Agrarabkommen zwischen den beiden Parteien abändere.
Dieses Abkommen bestätige ferner, dass den Agrarprodukten aus den südlichen Provinzen des Königreiches Marokko dieselben präferenziellen Zugangsbedingungen zum europäischen Markt zugute kommen wie jenen aus dem übrigen Königreich, gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen dem Königreich Marokko und der Europäischen Union.
Das Abkommen sehe technische Anpassungen vor, die den Zugang zu diesen Produkten erleichtern und ihren Wert ansteigen sollten, insbesondere im Hinblick auf die verbraucherrechtlichen Informationen, durch eine Etikettierung, die die Produktionsregionen aus dem Süden des Königreiches Marokko – nämlich „Laâyoune-Sakiat El Hamra“ und „Dakhla-Oued Eddahab“ – angebe.
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