Diese Maßnahme steht im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs der europäischen Union über die Liberalisierungsvereinbarung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und andere Produkte vom 21. Dezember 2016, mit der die Zollpräferenzen auf die marokkanische Sahara ausgebaut werden sollen.
Diese Entscheidung stärkt die Rechtsgrundlage für den Export von Produkten aus den südlichen Provinzen Marokkos in die EU mit Handelspräferenzen und kurbelt die Entwicklung dieser Regionen an, so die Quelle.
Der Entscheid der EU-Außenminister, die das europäische Parlament dazu aufriefen, ihn so schnell wie möglich anzunehmen, ermöglicht der EU, "ihre Partnerschaft mit Marokko weiterzustärken und den Weg für das Fischereiabkommen zwischen den beiden Partnern in den kommenden Monaten zu beebnen", der Quelle zufolge.
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